Wahlordnung des Vorstands „rollierendes System“
- Zur Mitte einer jeden Wahlperiode des Vorstands, also auf der Herbstmitgliederversammlung,
werden im Rahmen des rollierenden Systems drei Verbände per Losverfahren bestimmt, die jeweils eine/n bzw. zwei Kandidaten/in für ein Vorstandsamt (1. Vorsitzende/r, 2. Vorsitzende/r, Kassierer/in) zur Wahl stellen. - Um die Arbeit im Vorstand kontinuierlich fortsetzen zu können, werden 1. und 2. Vorsitzende/r zeitlich versetzt gewählt, d.h. in einem Jahr der/die 1. Vorsitzende/r, sowie der/die Kassierer/in für die Dauer von 2 Jahren, im Folgejahr der/die 2. Vorsitzende/r für die Dauer von 2 Jahren.
- In der Regel findet die Auslosung im Vorjahr auf der Herbst-Mitgliederversammlung statt. Der/die Kandidat/in ist vom Verband bis zur nächsten Frühjahrs-Mitgliederversammlung zu bestimmen.
Die Wahl des Vorstands ist dann auf der nachfolgenden Herbst-Mitgliederversammlung. - Tritt ein gewählter Kandidat / eine gewählte Kandidatin das Vorstandsamt nicht an, erfolgt der Ausschluss des Verbands aus dem Stadtjugendring.
- Für die Wahl erstellt der Vorstand einen Lostopf. Jeder Verband, der entsprechend der Anzahl seiner Mitglieder eine/n Delegierte/n hat, ist im Lostopf einmal vertreten, jeder Verband, der entsprechend der Anzahl seiner Mitglieder zwei Delegierte hat, ist im Lostopf zweimal vertreten.
- Die Verbände werden entsprechend der thematischen Ausrichtung ihrer Arbeit in die drei Rubriken „Kirche, Kultur, Politik“ aufgeteilt. Damit soll verhindert werden, dass zwei oder mehr Kandidaten aus einer Verbands-Gattung kommen.
- Die Rubriken der amtierenden Vorstandsmitglieder werden aus dem Lostopf entfernt.
- Ein Verband nimmt erst dann wieder an der Auslosung teil, wenn alle Verbände aus der Rubrik ein
Amt übernommen haben. - Der amtierende Vorstand übernimmt bei der Zuweisung der Aufgabenbereiche im Vorstand auf
Wunsch im Vorfeld eine vermittelnde Rolle. - Kann bei der Zuordnung der Kandidat/innen zu den Vorstandsämtern keine einvernehmliche
Einigung unter den Verbänden bzw. Kandidaten erzielt werden, entscheidet das Los. - Alle Kandidaten für die Vorstandsämter müssen volljährig sein.
- Auf der Mitgliederversammlung, auf der ein neuer Vorstand gewählt wird, kann neben den im Losverfahren bestimmten Kandidat/innen jede Person kandidieren, der es laut Satzung des Stadtjugendrings erlaubt ist.
Durch die Mitgliedervollversammlung beschlossen am 12. November 2024
